Hier herrscht Zucht und Ordnung - Rechtliches rund ums Angeln!

  • Weiß hier jemand, wie das mit der Fischereiabgabe der einzelnen Bundesländer geregelt ist? Wir mußten ja vor kurzem die Abgabe für Schleswig-Holstein bezahlen, das war uns klar. Aber S-H scheint da eine Ausnahme zu bilden; wie ist das denn, wenn ich z.B. in NRW oder Sachsen angeln will, muß ich da auch Fischereiabgabe bezahlen, obwohl ich schon in Hamburg bezahlt habe?
    Das wäre ja richtig beknackt, wie soll man das denn machen? Nur mal angenommen, man plant ein Angelwochenende in NRW, wann soll ich denn da zum Amt und die Abgabe bezahlen?

    Im Moment scheint es mir aber, dass es vielen Menschen reicht, wenn es den anderen schlechter geht. Dass sie sich dann besser fühlen. Und das ist eine ganz schlimme Tendenz. Da fängt Faschismus an.


    Hape Kerkeling

  • Weiß hier jemand, wie das mit der Fischereiabgabe der einzelnen Bundesländer geregelt ist? Wir mußten ja vor kurzem die Abgabe für Schleswig-Holstein bezahlen, das war uns klar. Aber S-H scheint da eine Ausnahme zu bilden; wie ist das denn, wenn ich z.B. in NRW oder Sachsen angeln will, muß ich da auch Fischereiabgabe bezahlen, obwohl ich schon in Hamburg bezahlt habe?
    Das wäre ja richtig beknackt, wie soll man das denn machen? Nur mal angenommen, man plant ein Angelwochenende in NRW, wann soll ich denn da zum Amt und die Abgabe bezahlen?

    Moin erstmal..


    Was dieses Thema angeht, so macht spätestens jetzt ein extra Board sinn :D
    Ich bin nicht sonderlich gut in Mathe aber 16 x Bundesländer mit 16 x individuellen Regelungen und unzähligen Konstellationen die denkbar sind (Fischereischein aus Bayern in NRW nutzbar ? / Fischereischein aus SH nutzbar in MV ? und und und.. - führen zu einem Monster an Regelungen (konkrete Anzahl unklar)


    Da blickt keine Sau durch.
    Ich bin mir immer noch unsicher, ob ich in NRW mit meinem MV-Schein ohne weitere Abgaben angeln darf.


    Wäre sehr cool, wenn wir dies mal irgendwo sammeln könnten.
    Zumindest für unsere Belange :)

    Gesendet von meiner gelben Telefonzelle mit Tapa-Wählscheibe :blah::blah::blah:

  • Moin Störti :cool2:


    Also der Fischereischein sollte in allen Bundesländern gültig sein; es gibt einige Gewässer, vor allem in Süddeutschland, an denen man die Spinnfischerprüfung erfolgreich abgelegt haben muß, aber sonst sind mir keine Einschränkungen bekannt.
    Aber bei der Fischereiabgabe blicke ich echt nicht durch...
    Vielleicht sollte man das mal ausgliedern und in einen eigenen Thread packen, in dem alles Rechtliche besprochen bzw. gesammelt werden kann. :)

    Im Moment scheint es mir aber, dass es vielen Menschen reicht, wenn es den anderen schlechter geht. Dass sie sich dann besser fühlen. Und das ist eine ganz schlimme Tendenz. Da fängt Faschismus an.


    Hape Kerkeling

  • Moin Störti :cool2:


    Also der Fischereischein sollte in allen Bundesländern gültig sein; es gibt einige Gewässer, vor allem in Süddeutschland, an denen man die Spinnfischerprüfung erfolgreich abgelegt haben muß, aber sonst sind mir keine Einschränkungen bekannt.
    Aber bei der Fischereiabgabe blicke ich echt nicht durch...

    Mir hatte man damals gesagt, dass man mit einem Fischereischein aus MV im ganzen Bundesgebiet angeln darf.


    Inzwischen hat sich aber vieles geändert.
    Was ich auch immer noch nicht wirklich kapiert habe ist, ob ich mit dem Wohnsitzwechsel eigentlich auch den Schein umschreiben lassen muss. :schulterzucken:

    Gesendet von meiner gelben Telefonzelle mit Tapa-Wählscheibe :blah::blah::blah:

  • Moin Störti :cool2:


    Also der Fischereischein sollte in allen Bundesländern gültig sein; es gibt einige Gewässer, vor allem in Süddeutschland, an denen man die Spinnfischerprüfung erfolgreich abgelegt haben muß, aber sonst sind mir keine Einschränkungen bekannt.
    Aber bei der Fischereiabgabe blicke ich echt nicht durch...

    Mir hatte man damals gesagt, dass man mit einem Fischereischein aus MV im ganzen Bundesgebiet angeln darf.
    Inzwischen hat sich aber vieles geändert.


    Ja, das ist meines Wissens immer noch so.



    Was ich auch immer noch nicht wirklich kapiert habe ist, ob ich mit dem Wohnsitzwechsel eigentlich auch den Schein umschreiben lassen muss. :schulterzucken:


    Ja. Das wurde meiner Freundin gerade in S-H gesagt, da war der Beamtin aufgefallen, daß in unserem Schein noch die alte Adresse steht (wir sind innerhalb Hamburgs umgezogen) und die geändert werden müsse.

    Im Moment scheint es mir aber, dass es vielen Menschen reicht, wenn es den anderen schlechter geht. Dass sie sich dann besser fühlen. Und das ist eine ganz schlimme Tendenz. Da fängt Faschismus an.


    Hape Kerkeling

  • Ja. Das wurde meiner Freundin gerade in S-H gesagt, da war der Beamtin aufgefallen, daß in unserem Schein noch die alte Adresse steht (wir sind innerhalb Hamburgs umgezogen) und die geändert werden müsse.

    Ich hatte meinen schein das letzte mal in MV umschreiben lassen und da haben die dann einfach meine aktuelle Adresse (die da schon lange nicht mehr in MV war) übernommen.


    Irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass es irgendwie nicht so genau genommen wird.
    Daher wundere ich mich gerade fast ein bisschen über eure Beamtin :)

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  • Wenn man am Wasser mal kontrolliert werden sollte, uns ist das noch nicht passiert, interessiert bestimmt nicht, ob da die richtige Adresse drin steht. Da ist ein Lichtbild drin, meinen Personalausweis hab ich auch dabei, das sollte kein Problem darstellen.

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    Hape Kerkeling

  • Wenn man am Wasser mal kontrolliert werden sollte, uns ist das noch nicht passiert, interessiert bestimmt nicht, ob da die richtige Adresse drin steht. Da ist ein Lichtbild drin, meinen Personalausweis hab ich auch dabei, das sollte kein Problem darstellen.

    Ja eben.. Das Lichtbild in meinem Schein ist 20 Jahre alt. Interessiert aber auch keinen :D


    Wie beim Führerschein :D

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    Hape Kerkeling

  • Da im Ursprungsthread danach gefragt wurde, hier nun der Thread rum um Recht und Gesetz. :winke:

    "Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen!"


    Harald Juhnke


    :bfcjb:

  • Ich hatte damals meinen Schein in RLP gemacht. Der Schein wird überall anerkannt, weil RLP eine der härtesten Prüfungen hat. RLP nimmt z.B. nicht die Prüfung aus Hessen an und schreibt nicht unbedingt alte hessische Scheine um.
    Fischereiabgabe ist in dem RLP Schein mit drin und damit hätte ich in ganz Deutschland angeln dürfen, muss dann halt nur die Wasserscheine holen. Der RLP Schein ist maximal 5 Jahre gültig, u.a. damit Adresse und Bild erneuert werden, aber auch um regelmässig die Fischereiabgabe einzuholen.


    Und Führerscheine werden auch bald ablaufen und da wird jeder von uns dann eine Frist bekommen, bis wann wir den ersten neuen holen müssen...

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Außer wir Süd Tiroler in Süd Tirol brauchen eine Fischerprüfung um in heimischen Gewässern fischen zu dürfen. Sobald wir außerhalb der Provinz fischen (also in Trient und dem Rest Italiens) brauchen wir keine Fischerprüfung mehr... Touristen dürfen allerdings ohne jegliche Prüfung bei uns die Tageskarte zum Fischen erwerben...


    Wie ist das denn in Südtirol, wenn ich nen Schein in ner anderen Region gemacht habe, kann ich in Südtirol dann mit dem Schein angeln? Bekomme ich dann auch längerfristige Karten als nur Tageskarten?



    @michl1976: Wie ist das in Österreich mit dem Angeln? Habt Ihr da auch nen Schein und weisst Du, wie das für ausländische Touris ist?

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    - Christian Drosten


  • Fischereiabgabe ist in dem RLP Schein mit drin und damit hätte ich in ganz Deutschland angeln dürfen, muss dann halt nur die Wasserscheine holen.


    Da bist du dir sicher? Du hättest damit also auch an den freien Gewässern Hamburgs angeln dürfen? Ohne in Hamburg die Fischereiabgabe zahlen zu müssen?

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    Hape Kerkeling

  • Puh, wie das mit freien Gewässern ist weiss ich nicht. Ich war auch eher in Hessen und Bayern, da brauchte ich nur die entsprechende Angelkarte für das Gewässer. Die freien Gewässer in Hamburg sind an sich ja nicht frei, die sind dann vom Land verwaltet und in der Fischereiabgabe drin, daher müsste ich in HH vermutlich die Fischereiabgabe für eine Angelkarte in den freien Gewässern zahlen. Aber ist mit meinem RLP Schein machbar.

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    - Christian Drosten

  • @Giancarlo als Tourist kannst du Gastkarten lösen. Max. Für 4 Wochen.


    Ich hab eine Fischerkarte (mit Prüfung) und dann noch die Lizenzkarte für das jeweilige Gewässer.

    "But the thing about political correctness is that it starts as a good idea and then gets taken ad absurdum. And one of the reasons it gets taken ad absurdum is that a lot of the politically correct people have no sense of humor." (John Cleese)

  • @Giancarlo: Genau das meine ich, es weiß keine Sau, was erlaubt ist und was ist nicht. Wenn ich das nächste Mal im Angelladen bin, werde ich mal fragen. Die geben auch Gastkarten aus und müssten eigentlich wissen, ob Gäste zusätzlich zur Gastkarte noch die Fischereiabgabe in Hamburg zahlen müssen.

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    Hape Kerkeling

  • Ich war in der Vergangenheit einige Male in den Niederlanden angeln. Früher gab es dort drei verschiedene Scheine von den drei grossen Verbänden, mit denen man angeln durfte. Mittlerweile gibt es nur noch einen Schein, den VisPas, mit dem man auch direkt Mitglied in den drei Verbänden ist. Man erhält damit eine Liste von Gewässern, die man beangeln darf.
    Der kleine VisPas beinhaltet keine Mitgliedschaft und man darf damit nur in freien Gewässern angeln, das sind aber nur etwa 10% der Gewässer. Da er nur etwa 15€ günstiger ist als der normale VisPas lohnt er sich meist nicht, wenn man länger in NL angeln will.
    Am Meer kann man in NL ohne VisPas angeln, solange man nur eine Rute nutzt.


    Den Vispas kann man online bestellen und bezahlen. Tut man das online, bekommt man direkt einen vorrübergehenden Mitgliedsausweis und den VisPas dann per Post zugesandt. Man bekommt ihn aber auch bei der Post oder im Fremdenverkehrsamt


    Nachtangeln ist in NL ziemlich eingeschränkt, das darf man nur im Sommer, am Ijselmeer gar nicht. Ausnahmen gibt es mit einer Sondergenehmigung.
    Von April bis Juni lohnt es sich auch nicht, da eigentlich fast alle Fische Schonzeit haben. Auf Schonzeiten, Masse und auch Köderbestimmungen muss man genau achten, da diese je nach Gewässer, Provinz und Jahreszeit variieren können.
    Aber das Angeln am Meer in NL ist wie gesagt ziemlich frei, bis auf Schonzeit und Mindestmass.

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    - Christian Drosten

  • Die geben auch Gastkarten aus und müssten eigentlich wissen, ob Gäste zusätzlich zur Gastkarte noch die Fischereiabgabe in Hamburg zahlen müssen.


    Wenn die Gastkarten für Gäste aus anderen Ländern sind und für die freien Gewässer gelten, dann sollten die eigentlich ausreichend sein.

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    - Christian Drosten

  • Die geben auch Gastkarten aus und müssten eigentlich wissen, ob Gäste zusätzlich zur Gastkarte noch die Fischereiabgabe in Hamburg zahlen müssen.

    Wenn die Gastkarten für Gäste aus anderen Ländern sind und für die freien Gewässer gelten, dann sollten die eigentlich ausreichend sein.


    Nein, die Gastkarten gelten z.B. für die Stromelbe, die Gose Elbe und die Dove Elbe, sind alles Verbandsgewässer. Für freie Gewässer gibt es meines Wissens in Hamburg keine Gastkarten. Und deshalb würde mich ja interessieren, ob jemand aus NRW, RLP usw. mit seiner in seinem Bundesland entrichteten Fischereiabgabe diese freien Gewässer befischen darf oder noch die Fischereiabgabe in Hamburg zahlen muss.

    Im Moment scheint es mir aber, dass es vielen Menschen reicht, wenn es den anderen schlechter geht. Dass sie sich dann besser fühlen. Und das ist eine ganz schlimme Tendenz. Da fängt Faschismus an.


    Hape Kerkeling

  • Achso. Das ist so blöd, dass die Angelkarten überall anders heissen, mal heissen sie Angelkarte, dann wieder Gewässerkarte oder -schein oder irgendwas mit Erlaubnisschein...

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    - Christian Drosten

  • Ja, das ist richtig dämlich! Nur mal angenommen, @GutesWolters will mit mir in Hamburg ein Angelwochenende verbringen, was darf er dann und was nicht? Er könnte eine Gastkarte für z.B. die Stromelbe kaufen, aber muß er dann zusätzlich noch die Fischereiabgabe in Hamburg bezahlen?
    Da wird man doch porös...

    Im Moment scheint es mir aber, dass es vielen Menschen reicht, wenn es den anderen schlechter geht. Dass sie sich dann besser fühlen. Und das ist eine ganz schlimme Tendenz. Da fängt Faschismus an.


    Hape Kerkeling

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