Ein deutscher Anwalt hat sich mal etwas mit dem Thema C&R beschäftigt. Ich verlinke hier mal ein PDF, um nicht in irgendwelche anderen Foren verweisen zu müssen: http://www.angeln-lenne.de/doc/Catch_and_Release.pdf
Hier herrscht Zucht und Ordnung - Rechtliches rund ums Angeln!
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Zitat von Aus dem PDF
Das verzögerte Zurücksetzen der Fische um Trophäenfotos zu schießen wird hingegen in der Regel gegen das TierSchG verstoßen und sollte daher unterbleiben.
Ich habe jetzt nicht das gesamte PDF gelesen und mich kurz aufs Fazit beschränkt, da ich noch arbeiten bin. Aber um nichts anderes, als im Zitat eingefügt, geht es mir Beispielsweise. Mit geht dieses zur Schau stellen der Tiere, nur um seine dicken Glocken zu beweisen, schwer gegen den Strich. Wenn der Fisch maßig ist, dann muss er aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden. Fertig. Klar kann das keine Sau nachweisen, außer ein Prüfer oder Aufseher ist zufälligerweise zugegen.
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Wobei ich die Argumentation schon versehe, warum man einen 49cm Aal zurücksetzen muss, einen 50cm Aal dann aber nicht zurücksetzen darf. Den Stress haben beide und der eine cm macht dann z.B. auch nicht wirklich nen Unterschied bezüglich Laichen.
Oder eben auch das gezielte Angeln auf einen bestimmten Fisch (z.B. Wels) und dann hat man nen Aal dran, den man einfach nicht verwerten will in dem Moment. Gesetzlich müsste man den dann entnehmen, töten und mitnehmen. Was macht man dann damit, im Zweifelsfall in die Tonne. Dann doch lieber zurücksetzen.
Bei einigen Fischen ist es aufgrund der Hege sinnvoll sie zu entnehmen, wie z.B. bei Welsen (in NL dauerhaft geschützt) und Grundeln und da kann dann auch ruhig die Pflicht dahinter stehen. Aber in den meisten Fällen hat man ein Aneignungsrecht des gefangenen Fisches, keine Aneignungspflicht.Ich bin aber völlig bei Dir, bei dem verlinkten PDF und der Rechtsprechung, dass die Trophäenfotos am lebenden Fisch einfach unter aller Sau sind und im Falle des Zurücksetzens die selben Richtlinien zu gelten haben wie bei untermassigen Fischen, nämlich schnellstmöglich und möglichst schonend zurück ins Wasser.
Ich hab bisher alle massigen Fische (ausser den Hai in Brasilien) entnommen und dann entweder selber verwertet oder der Verwertung als Nahrung zugeführt und werde es weiter so handhaben und auch nicht einfach nur zum Spass meine Schnur ins Wasser halten. Aber ich finde es durchaus diskutabel, ob man Fehlfänge z.B. verwerten muss, wenn man dafür keine Verwendung hat.
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Alles gut @Giancarlo. Mir geht es dabei tatsächlich nur um diese "Trophäenjäger" die mal eben nen 180cm Wels ziehen, den 15 Minuten an Land haben um nen scheiß Foto zu machen und ihn dann wieder zurücksetzen. Dann am besten noch mit nem trockenen Tuch anpacken und so die Schleimhaut verletzen. Da hörts bei mir echt auf!
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Letztens wieder von so nem Fall gelesen, grösster offiziell vermessener Wels, was um die 2,70m. Den hatten sie auf eine Plane gelegt zum Vermessen und danach tatsächlich zurückgesetzt. So ein riesen Oschi mit dem Gewicht legst ja auch nicht mal eben so auf eine Plane und die Plane lag dann nichtmal direkt am Wasser, sondern ein Stückchen davon weg. Dort wurde er dann vermessen und der Angler mit seinem Fang fotografiert und dann wurde das Vieh wieder zum Wasser geschleppt und freigelassen...
Sowas von unnötig, aber gut, das war in nem Land, wo sie Fröschen die Beine raus reissen... -
Eben...die spinnen die Gallier!
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Davon hatte ich auch gelesen und auch das Foto gesehen. Wat für ein Vieh...
In Frankreich ist C&R ja erlaubt; sogar das angeln mit lebendem Köderfisch ist dort erlaubt... -
Eben...die spinnen die Gallier!
ich wiederhole mich da gerne!
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Jep, das angeln mit lebendem Köderfisch geht gar nicht.
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Gehen tut das schon, angeblich sogar sehr gut. Nur ob das mit dem Tierschutzgedanken vereinbar ist, das ist eben die andere Frage, die ich mit "Nein" beantworten würde.
Übrigens ja auch ganz nett, man darf auch von Brücken aus angeln, ist rechtlich erlaubt. Also theoretisch auch von der Köhlbrandbrücke oder der Fehmarnsundbrücke. Wirste an den genannten Brücken erwischt, bekommst aber hoffentlich ne Strafe wegen Tierquälerei für das so weit hoch ziehen. -
Gehen tut das schon, angeblich sogar sehr gut. Nur ob das mit dem Tierschutzgedanken vereinbar ist, das ist eben die andere Frage, die ich mit "Nein" beantworten würde.
Na, das meinte ich doch. Natürlich funktioniert das sehr gut, aber es ist unter aller Sau.
Übrigens ja auch ganz nett, man darf auch von Brücken aus angeln, ist rechtlich erlaubt. Also theoretisch auch von der Köhlbrandbrücke oder der Fehmarnsundbrücke. Wirste an den genannten Brücken erwischt, bekommst aber hoffentlich ne Strafe wegen Tierquälerei für das so weit hoch ziehen.
Ich glaube, es ist auf diesen beiden Brücken verboten, der Schifffahrt geschuldet. -
@nordpolar: Hattest Du in HH eigentlich mal bei deinem Händler angefragt wie das ist mit Fischereischeinen aus anderen Bundesländern in den freien Gewässern Hamburgs?
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Ich glaube, es ist auf diesen beiden Brücken verboten, der Schifffahrt geschuldet.
Das kann sogar sein. Es kann natürlich auf bestimmten Brücken verboten werden. Ich hatte die beiden jetzt genannt, weil sie in Deutschland sehr bekannt sind. Ich hätte auch die Theodor Heuss in Mainz nennen können, wo es nicht explizit verboten ist, die hätte nur keiner gekannt (wobei, wegen Rheinschifffahrt kann man von ner Höhe ausgehen)
Aber wie Du schon sagst, die Verbote haben in der Regel andere Gründe. -
@nordpolar: Hattest Du in HH eigentlich mal bei deinem Händler angefragt wie das ist mit Fischereischeinen aus anderen Bundesländern in den freien Gewässern Hamburgs?
Nee, ich war seitdem nicht mehr dort. Ich hatte mit einem (Arbeits-)Kollegen mal drüber geredet, aber der war auch überfragt. Das weiß irgendwie niemand... -
Ich glaube, es ist auf diesen beiden Brücken verboten, der Schifffahrt geschuldet.
Das kann sogar sein. Es kann natürlich auf bestimmten Brücken verboten werden. Ich hatte die beiden jetzt genannt, weil sie in Deutschland sehr bekannt sind. Ich hätte auch die Theodor Heuss in Mainz nennen können, wo es nicht explizit verboten ist, die hätte nur keiner gekannt (wobei, wegen Rheinschifffahrt kann man von ner Höhe ausgehen)
Aber wie Du schon sagst, die Verbote haben in der Regel andere Gründe.
Jep. Obwohl ich zugeben muß, daß ich leicht grinsen musste, als ich mir vorstellte, daß jemand mit ner Angel auf der Köhlbrandbrücke steht. -
Moment mal, ich hab keine Wertung abgegeben. Natürlich sehe ich es auch so, daß der Aal, sollte er unverletzt sein, lieber weiter schwimmen sollte als ihn zu töten und wegzuschmeissen. Aber darum geht es nicht, sondern darum, was erlaubt ist und was nicht.
nur wo steht im Gesetz genau, dass es nicht erlaubt ist?
Im Tierschutzgesetz steht sogar:Zitat von Tierschutzgesetz §17Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.einem Wirbeltier
a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.Wenn man den Fisch danach entsorgt ist der vernünftige Grund zum Töten nicht gegeben.
Die meisten Urteile bezogen sich auch eher auf 2.b), mit den anhaltenden Leiden, z.B. für Trophäenfotos, aber es ist eben kein länger anhaltendes Leid, wenn der Fisch direkt gelöst und freigelassen wird, wie man es ja auch bei geschonten Fischen tun muss.
Natürlich braucht man zum Angeln - laut Fischereigesetz - noch einen vernünftigen Grund, aber wenn man an das Wasser geht, um für die Ernährung zu angeln und Beifänge zurücksetzt, dann ist der Grund durchaus gegeben. Berufsfischer werfen den Beifang in der Regel auch zurück...Ablaufender Angelschein? Was meinst du damit? SH erkennt ja meinen Fischereischein an, aber ich muß halt die 10 Euro zahlen, um dort fischen zu dürfen. Muß ich in HH ja auch machen, da sind es allerdings 5 Euro pro Jahr.
In RLP z.B. wird der Schein für ein oder fünf Jahre ausgestellt und da ist die Fischereiabgabe mit enthalten. Das ist in vielen Ländern ähnlich. Es gibt dann noch welche, da gilt der Schein lebenslang und man muss die Fischereiabgabe jedes Jahr zahlen.
In den anderen Ländern langt aber eben bereits der Angelschein, auch wenn derjenige in seinem Land keine Fischereiabgabe gezahlt hat, denn der Schein ist entscheidend. Und genau so hätte eben auch mein RLP Schein in HH und SH zu gelten, ohne dass ich dort nochmal Fischereiabgabe abzudrücken habe. Ausnahme wäre, wenn es eben keine Fischereiabgabe ist, sondern ein Erlaubnisschein für Gewässer. Dann brauch ich das aber wiederrum nicht, wenn ich an andere verpachtete Gewässer gehe. -
Das mit dem Tierschutzgesetz weiß ich, aber uns wurde im Kurs gesagt, daß man die Fische entnehmen muß, da ansonsten rechtliche Konsequenzen drohen. Ich denke, daß es auch immer auf den Kontrolleur ankommt. Und für Berufssfischer gelten eh andere Regeln.
Das mit den Scheinen und der Fischereiabgabe hatten wir ja schon und sind zu keinem Ergebnis gekommen. Müßte ich z.B. in NRW Fischereiabgabe bezahlen? Das ist alles so beschissen unübersichtlich, weil jedes Land sein eigenes Süppchen kocht.
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Wurde uns in dem Kurs auch gesagt und unser Kursleiter war selber Kontrolleur und isst selber keinen Fisch, setzt dementsprechend auch einiges zurück oder füttert Tiere und seine Frau damit. Dem hatte ich das PDF (Post 81) auch zugesendet und er hat es vom rechtlichen Standpunkt in RLP durchaus bestätigt. Der würde auch im Falle, dass ihn einer kontrolliert und anzeigt die Gerichtskette hoch gehen.
In RLP müsstest Du keine Fischereiabgabe zahlen, nur den Erlaubnisschein holen. In NRW müsste das selbe gelten, denn dort bekommst den Schein auch für ein oder fünf Jahre. Ich war drüben in Hessen angeln, auch ohne Fischereiabgabe, einfach nur Erlaubnisschein und gut ist, das selbe in Bayern und BaWü.
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Wo wir mal wieder so schön über C&R diskutieren.
Habe gerade mal einen nagelneuen Beitrag von Matze Koch gefunden:
Catch & Release legal, auf freiwilliger Basis? Quelle: fischundfang.de
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Wenn ich irgendwann mal mit @GutesWolters in NRW angel, werde ich ja sehen, ob das ohne Fischereiabgabe funktioniert.
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