Straßenverkehr: Von Blitzer über Führerschein bis hin zu Verkehr - auch für Fahrrad und Fussgänger

  • Gestern nach 6 Wochen (!) den ersten Unfall :(
    Auf dem Parkplatz eines Baucenters ist mir ein Lieferwagen rückwärts in die Beifahrertür gefahren. Trotz Rückfahrkamera. :admin: Kann ich echt gebrauchen. :rolleyes:

    Mit Unfällen, an denen man nicht schuld ist, kann man ne ganze Menge Geld verdienen. ;)

    Oder verlieren, wenn man sicher genug ist, im Recht zu sein. |-)

    Es gibt verschiedene Ansätze, die Welt positiver zu gestalten. Faschismus ist keiner!

  • Gnarf!
    Jetzt sponn mein E-Mehl Fach und ich muss den ganzen Mist nochmal einscannen, komprimieren und ausfüllen. :vogelzeigen:
    :rolleyes:
    Fast ne Woche verloren. :admin:

    Ich muss nicht „mehr vor die Tür“, ich muss gedanklich weniger vor den Zug.

    -Torsten Sträter- :umarm:

    Einmal editiert, zuletzt von schmiddelfeld ()

  • ich muss den ganzen Mist nochmal einscannen, komprimieren und ausfüllen.

    Also ich musste nach nem Unfall noch nie irgendwas einscannen und ausfüllen. Ab zum Gutachter und fertig isses.

    Nanakorobiyaoki

  • Ich glaube der Verursacher muss zuerst einen Gutachter stellen, oder?

    Ich muss nicht „mehr vor die Tür“, ich muss gedanklich weniger vor den Zug.

    -Torsten Sträter- :umarm:

  • Übergibt man das nicht der Versicherung und die kümmert sich um alles weitere? Also so war es bei mir.

    24.09.2012 - 08.12.2012

    Danke an Wayne Simmonds (Philadelphia Flyers, 9 Spiele, 4 Tore, 10 Assists), Chris Stewart (St. Louis Blues, 15 Spiele, 6 Tore, 14 Assists) sowie Clarke MacArthur (Toronto Maple Leafs, 8 Spiele, 4 Tore, 6 Assists) im Trikot der Eispiraten Crimmitschau

  • Zum Gutachter fahren musst schon selbst. ;) Aber ja, den Papierkram macht dann die Versicherung. Der Unfallgegner sollte ja seine Versicherung schon kontaktiert haben. Von denen lässt du dir ne Vorgangsnummer geben, die gibst du dem Gutachter und der macht dann mit der Versicherung den Rest. Du musst dann ggü. der gegnerischen Versicherung dann nur angeben, ob du reparieren lässt, oder ob du fiktiv abrechnen willst.



    Ich glaube der Verursacher muss zuerst einen Gutachter stellen, oder?

    Nein, du darfst den Gutachter frei wählen. Würde ich auch in Anspruch nehmen, denn manchmal haben Versicherungen natürlich ihre "Spezis", die dann mal nen Kratzer übersehen oder so.

    Nanakorobiyaoki

  • Gutachter aber nur, wenn sicher ist, dass die Gegenseite die Schuld übernimmt. Die gegnerische Versicherung kann Dir keine Vorschriften machen, Du kannst selber aussuchen welcher Gutachter und welche Werkstatt Du nutzen willst. Anders ist es bei der eigenen Versicherung, die bieten oft Verträge an, wo sie die aussuchen, dann bekommt man i.d.R. ne günstigere Rate.

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Aber immer dran denken, wer den Gutachter bestellt, zahlt ihn auch. Nicht einfach ohne Rücksprache selbst einen beauftragen, sondern nur, wenn die gegnerische Versicherung auch ein Gutachten will. Schlimmstenfalls bleibt man auf den Kosten sonst hängen.

    Respekt bedeutet auch, sich die Scheiße noch mal anzuschauen.

    Steffen Baumgart

  • Wie Bella-Rina sagt: Ich bin schonmal auf den Gutachterkosten sitzengeblieben, weil ich das Angebot der Versicherung des Unfallgegners nicht angenommen habe. Da bist Du kostentechnisch auf der sicheren Seite, auch wenn die den Schaden natürlich kleinrechenen wollen - was allerdings bei Deinem Fahrzeug nicht ins Gewicht fallen dürfte.

    Es gibt verschiedene Ansätze, die Welt positiver zu gestalten. Faschismus ist keiner!

  • Ich blieb drauf sitzen, weil die Schuldfrage nicht so klar war, wie ich sie erhofft hatte und meine Werkstatt meinte bei Schadensfällen erst Gutachten.


    Aber wenn der andere Schuld hat und dessen Versicherung einen Gutachter bestellt, dann hast Du das Recht auf deren Kosten ebenfalls einen zu bestellen.

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Bei mir war es noch skurriler. Fahre nach grün werdender Ampel auf einer der belebtesten Kreuzungen Offenbachs los und mir rauscht von rechts einer in die Seite.


    Ich war Einzelfahrer, die Unfallgegner waren zu zweit, der Typ Fahranfänger und hat auch nach dem Unfall direkt eingeräumt, vielleicht die Ampel übersehen zu haben, während er mit seinem Kumpel auf dem Beifahrersitz sprach und gleichzeitig mit dem Handy hantierte. Mit demselben Handy hat er dann direkt einen Kumpel angerufen, der später angab, die ganze Zeit dabeigewesen zu sein und genau gesehen zu haben, dass dessen Ampel grün war. Aufgrund meiner Schilderung des Geschehens und weil ich scheinbar auch vertrauenswürdiger wirkte, haben mich die Polizisten als Zeugen und den anderen als Beschuldigten vernommen. Dieser Kumpel hatte auch direkt sein Ohr an dem Gespräch zwischen mir und dem unfallaufnehmenden Beamten, um nachher meine Aussage "Ich habe auf ein grünes Leuchtsignal reagiert und bin mir sicher, dass es in meine Fahrtrichtung ging. Wenn es dort zwei Lichtsignale gibt, kann ich allerdings nicht völlig ausschließen, auf die falsche reagiert zu haben." mit der Aussage "Der Fahrer des anderen Fahrzeugs äußerte gegenüber der Polizei Zweifel an seiner eigenen Wahrnehmung." konterkariert. Faktisch habe ich mich allein mit diesen Beamten auf dem Weg zur Signalanlage von der ich losfuhr begeben und wir stellten gemeinsam fest, dass es nur EIN grün gibt, egal welche Richtungen.


    Am Ende war ich Schuld, weil ich a) keine Zeugen hatte und b) mit derart krimineller Energie nicht direkt zu rechnen war. Das nächste Mal würde ich bei so etwas sofort Kontakt zu den nachfolgenden Fahrzeugen aufnehmen, um sie als Zeugen benennen zu können.


    Es spielte übrigens auch im weiteren Verfahren gar keine Rolle, dass der "Zeuge" Mitschüler des Unfallgegners war, was ich recherchieren konnte.


    Habe mich selten so verarscht gefühlt.

    Es gibt verschiedene Ansätze, die Welt positiver zu gestalten. Faschismus ist keiner!

  • Frage: Ist es irgendwie geregelt, ob man entlang einer Straße private Parkplätze schaffen darf? Also angenommen ich hab ein Grundstück, das über 20 Meter an die Straße (Wohngebiet, normal einspurig, oft einseitig beparkt) grenzt. Darf ich dann theoretisch überall Parkplätze (mit dann abgesenktem Bordstein etc.) schaffen und damit ja den gesamten Straßenbereich als Parkmöglichkeit ausschließen? Falls die Situation nicht klar ist, bitte nachfragen ;)

  • Sobald du einen abgesenkten Bordstein ein Auen willst und damit den Gehweg veränderst, brauchst du in Deutschland 100prozentig eine Genehmigung der Straßenbaubehörde.


    Hatten meine Eltern damals für einen Stellplatz auf unserem Grundstück zumindest einholen müssen.

    Respekt bedeutet auch, sich die Scheiße noch mal anzuschauen.

    Steffen Baumgart

  • Also mir geht es auf den Sack, dass andere es gemacht haben und zwar insgesamt über ca. 50 Meter. Vorher waren es halt Gartenflächen mit normalem Bürgersteig, jetzt sind es private Parkplätze und die potentielle Parkfläche an der Straße fällt halt gänzlich weg. Hier sind sie jetzt auch schon einem, der gegenüber der neuen Parkflächen an der Straße parkte, in die Karre gefahren... ich finde es irgendwie krass, dass man damit einfach die ganze Straße annektieren kann.

  • Ist das ne öffentliche Straße? Und was ist auf den Grünflächen? Kann mir kaum vorstellen, dass das mit rechten Dingen zugeht. Zumal man ja nicht mal eben selber an einem Nachmittag nen abgesenkten Bordstein dort hin baut. Da muss ja der Gehweg und alles angeglichen/abgesenkt werden.

    Nanakorobiyaoki

  • Ist das ne öffentliche Straße? Und was ist auf den Grünflächen? Kann mir kaum vorstellen, dass das mit rechten Dingen zugeht. Zumal man ja nicht mal eben selber an einem Nachmittag nen abgesenkten Bordstein dort hin baut. Da muss ja der Gehweg und alles angeglichen/abgesenkt werden.

    Das ist ne öffentliche Straße, ja. Normales Wohngebiet, 30-Zone. Die Grünflächen gibt es so nicht mehr, da sind halt jetzt die Parkflächen. Das ist von nem entsprechenden Unternehmen gemacht worden, anschließend haben sie den Bürgersteig dann gepflastert und die abgeschrägten/abgesenkten Bordsteine gesetzt.

  • Ich kann mir das immer noch nicht gut genug vorstellen.
    Früher gab es Gartenflächen, dann einen Zaun (?), dann den Bürgersteig und dann die Straße.
    Und jetzt gibt eswas genau?
    Nur noch die Gartenfläche und dann gleich die neuen Parkplätze?
    Hast du vielleicht eine Adresse von der Stelle oder so, damit man sich das beim Stellitenbildanbieter seines Vertrauens ansehen kann?

  • Ist das ne öffentliche Straße? Und was ist auf den Grünflächen? Kann mir kaum vorstellen, dass das mit rechten Dingen zugeht. Zumal man ja nicht mal eben selber an einem Nachmittag nen abgesenkten Bordstein dort hin baut. Da muss ja der Gehweg und alles angeglichen/abgesenkt werden.

    Das ist ne öffentliche Straße, ja. Normales Wohngebiet, 30-Zone. Die Grünflächen gibt es so nicht mehr, da sind halt jetzt die Parkflächen. Das ist von nem entsprechenden Unternehmen gemacht worden, anschließend haben sie den Bürgersteig dann gepflastert und die abgeschrägten/abgesenkten Bordsteine gesetzt.

    Die Parkflächen sind Privatgrund oder öffentlicher Grund?

    Ach Schalke...

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