ACAB: Verfassungsgerichtshof gibt Ultrà von Rapid Wien recht
ZitatIn der Vergangenheit wurden Rapid Wien-Fans, die Fahnen mit „ACAB“-Botschaften im Weststadion benutzten, von der Landespolizeidirektion Wien mit Verwaltungsstrafen wegen Verletzung des öffentlichen Anstands belegt. Deshalb legte ein Rapid-Ultrà Beschwerde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Der Ultrà, der wegen des Schwenkens einer „ACAB“-Fahne am 15. April 2017 zunächst mit einer Strafe in Höhe von 350 Euro belegt wurde, die später auf 150 Euro reduziert wurde, erhielt Unterstützung von der Rechtshilfe Rapid und einem Rechtsanwalt (Faszination Fankurve berichtete). Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, dass die verhängte Verwaltungsstrafe nicht rechtens war. Vielmehr sei das Zeigen von „ACAB“-Botschaften von der freien Meinungsäußerung gedeckt. Zudem erklärte der VfGH, dass das Land Wien dem Fan 2.856 Euro an Prozesskosten erstatten müsse.