Ich musste mir zum Anfang des Jahres einen neuen Gaslieferanten suchen, weil mein bisheriger seinen Vertrieb auf das regionale Umfeld in S.-H.beschränkt hat. Dadurch hatte sich mein Abschlag mehr als verdoppelt.
Jetzt habe ich von meinem (Grund-)Versorger gerade die Nachricht bekommen, dass sich der monatliche Abschlag aufgrund der Gaspreisbremse rückwirkend ab Januar 2023 reduziert (bei uns fast halbiert).
Geht also bei Eigentum offenbar problemlos.
Und wenn ich von meinem Tarif in den aktuellen wechseln würde, läge ich auch nur noch knapp über dem reduzierten Betrag.
Warum sollte ein Vermieter bzw. auch eine Wohnungsgenossenschaft diese Anpassung nicht auch kurzfrisitg umsetzen können?