FC Bayern München eV - Der Thread zum Verein

  • So kann man sich die Entmachtung auch schönreden.

    Ja, alles Geisterfahrer. :schulterzucken:

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

  • Ich gehöre nicht zu den obrigkeitshörigen, mir ist es aber trotzdem ziemlich egal. Egal ist aber vllt das falsche Wort, ich habe eher einfach keine Lust mehr mich über Dinge auf zu regen die ich nicht ändern kann.

    So lange da halbwegs vernünftige Leute sitze gehts schon. Aber vielleicht ist das irgendwann mal nicht mehr so, dann haben die Mitglieder keine Chance, die Hoheit über ihren Verein zurückzugewinnen. Das ist fatal. Keine Ahnung, wie man sowas richtig finden kann.

    Ich teile schon deinen Punkt, ich bin nur mittlerweile zu zynisch um mich wirklich aufregen zu können. Machen doch eh was sie wollen

    "...I hope that either all of us or none of us are judged by the actions we take in our weakest moments, but rather for the strength we show if, and when, we're ever given a second chance..." - Ted Lasso

  • Ich gehöre nicht zu den obrigkeitshörigen, mir ist es aber trotzdem ziemlich egal. Egal ist aber vllt das falsche Wort, ich habe eher einfach keine Lust mehr mich über Dinge auf zu regen die ich nicht ändern kann.

    So lange da halbwegs vernünftige Leute sitze gehts schon. Aber vielleicht ist das irgendwann mal nicht mehr so, dann haben die Mitglieder keine Chance, die Hoheit über ihren Verein zurückzugewinnen. Das ist fatal. Keine Ahnung, wie man sowas richtig finden kann.

    Man kann noch so oft falsche Dinge verbreiten, deshalb wird es nicht mehr wahr.

    Bei was hat oder braucht man denn die Hoheit über den Verein? Bei Satzungsänderungen? Da brauchte man früher schon eine 3/4-Mehrheit, da hat sich nichts geändert. Vom Ehrenrat abgelehnte Anträge können von der Mitgliederversammlung aber bereits mit einer Zweidrittelmehrheit dennoch zur Aussprache und Beschlussfassung zugelassen werden. Wenn sich also eine Mehrheit zur Satzungsänderung findet, dann kann diese Mehrheit auch zuvor den Antrag zulassen.


    Nochmals die Frage, wie viele abgelehnte Anträge aus den letzten Jahren sind dir bekannt?

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

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  • Nochmals die Frage, wie viele abgelehnte Anträge aus den letzten Jahren sind dir bekannt?

    Spielt absolut keine Rolle.

    Ist trotzdem keine Antwort. Aber machen wir es kurz, du kannst keinen nennen. Alles in Ordnung.

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

  • Nochmals die Frage, wie viele abgelehnte Anträge aus den letzten Jahren sind dir bekannt?

    Spielt absolut keine Rolle.

    Ist trotzdem keine Antwort. Aber machen wir es kurz, du kannst keinen nennen. Alles in Ordnung.

    Nochmal. Das spielt überhaupt keine Rolle. Es geht um die Struktur, die da geschaffen wird. Du kannst das gern weiterhin gut finden. Ich werde es weiterhin kritisieren.

    I can't breathe.

  • Schlecht kannst Du es ja finden, aber eben keine falschen Dinge behaupten.


    Ansonsten wäre es ja mal eine Möglichkeit aufzuzeigen was and der folgenden Überlegung nicht richtig ist:

    Bei was hat oder braucht man denn die Hoheit über den Verein? Bei Satzungsänderungen? Da brauchte man früher schon eine 3/4-Mehrheit, da hat sich nichts geändert. Vom Ehrenrat abgelehnte Anträge können von der Mitgliederversammlung aber bereits mit einer Zweidrittelmehrheit dennoch zur Aussprache und Beschlussfassung zugelassen werden. Wenn sich also eine Mehrheit zur Satzungsänderung findet, dann kann diese Mehrheit auch zuvor den Antrag zulassen.

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

  • Nein, doch, oh.... :look:


    Ansonsten wäre es ja mal eine Möglichkeit aufzuzeigen was and der folgenden Überlegung nicht richtig ist:

    Bei was hat oder braucht man denn die Hoheit über den Verein? Bei Satzungsänderungen? Da brauchte man früher schon eine 3/4-Mehrheit, da hat sich nichts geändert. Vom Ehrenrat abgelehnte Anträge können von der Mitgliederversammlung aber bereits mit einer Zweidrittelmehrheit dennoch zur Aussprache und Beschlussfassung zugelassen werden. Wenn sich also eine Mehrheit zur Satzungsänderung findet, dann kann diese Mehrheit auch zuvor den Antrag zulassen.


    Antwort? Zuviel verlangt?



    Und dann noch eine Zusatzfrage. Wie war denn die Ablehnung der Zulassung von Anträgen bisher geregelt? Welche Möglichkeiten waren den Mitgliedern eingeräumt gegen eine Ablehnung vorzugehen? Inwiefern hat man da im Vergleich zur neuen Regelung Rechte abgegeben?

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

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  • Champions of Germany

    Da Du ja keine falschen Dinge behauptest hoffe ich, dass Du noch Zeit findest die Fragen zu beantworten. Ich fasse nochmals zusammen.


    1) Bei was braucht man die Hoheit über den Verein? Konkret, was hat sich bei einem Antrag zur Satzungsänderung verschlechtert?


    2) Wie war die Ablehnung der Zulassung von Anträgen bisher geregelt? Welche Möglichkeiten waren den Mitgliedern eingeräumt gegen eine Ablehnung vorzugehen? Inwiefern hat man da im Vergleich zur neuen Regelung Rechte abgegeben?

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

  • So wie ich Dich verstanden habe, geht es darum, dass sich die Mitglieder entmachtet haben. Um das zu be- oder widerlegen könnte die Beantwortung der Fragen m.E. helfen.

    Aber wenn Du nicht willst oder kannst, dann akzeptiere ich das natürlich. Reicht dann auch als Antwort.

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

  • Letztendlich landen wir doch eh wieder an dem Punkt, an dem du der Meinung bist, dass "die da oben" schon wissen was sie machen, weil da ja Juristen dabei sind. :schulterzucken:

    I can't breathe.

  • Wenn Du das meinst. Du könntest auch einfach sagen, dass Du nicht antworten kannst oder willst. Ich glaube die Fragen sind klar gestellt und ich habe keine Ahnung was diese mit, "die da oben wissen was sie machen" zu tun haben. Was ist falsch daran sich bei der Erarbeitung von einem Fachanwalt beraten zu lassen? Was ist falsch daran im Ehrenrat möglichst eine Person dabei zu haben, die die Befähigung zum Richter hat? Dennoch, was hat das mit den Fragen zu tun? :schulterzucken:

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

  • Ich bin mir 100% sicher, dass er kein Amt beim eV übernimmt. ;)

    Oh doch, Eberl wird!


    Gerade eben vermeldete SKY, dass er spätestens ab Januar einsteigt, wahrscheinlich sogar schon als Sportvorstand das Wintertransferfenster leitet. :nuke:

  • Ich bin mir 100% sicher, dass er kein Amt beim eV übernimmt. ;)

    Oh doch, Eberl wird!


    Gerade eben vermeldete SKY, dass er spätestens ab Januar einsteigt, wahrscheinlich sogar schon als Sportvorstand das Wintertransferfenster leitet. :nuke:

    Aber eben nicht beim eV. ;)

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

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