Alles anzeigenIch finde da müsste man klären, ob ein Leerstand der Garage nicht auch eine Zweckentfremdung darstellt.
Und wenn man kein Auto hat?
Ist die Frage, warum du eine Garage hast, die leersteht.
Denn nach Garagenordnungen ist das irrelevant, ob du Fahrzeughalter bist, die Garage muss immer so gestaltet dein, dass du ein theoretisches Auto dort unterbringen kannst.
Andernfalls erlischt die dafür ausgesprochene Genehmigung.
Beim Wohnungs- Hauskauf muss das sehr häufig mit gekauft werden ob Du Autofahrer bist oder nicht und Die Leute möchtest Du dann auch noch Sanktionieren?
