Nochmals: Die Polizei ist kein privates Unternehmen. Ihr unterliegen hoheitliche Aufgaben aus denen nicht nur Rechte erwachsen (Gewaltmonopol) sondern auch Pflichten.
Und trotzdem gibt es in den Ländern verschiedene Einsätze, für die letztendlich gezielt bezahlt werden muss.
Z.B. die private Feier, die ich schon erwähnt habe, oder auch für die Übernachtung und Reinigung der Ausnüchterungszellen oder wenn ein Auto abgeschleppt werden soll. Private Transporte mit Polizeisicherung wird das Unternehmen auch zur Kasse gebeten.
Es ist gesetzlich geregelt, dass Störer oder Zweckveranlasser an den Polizeikosten beteiligt werden können. Deswegen hat das Gericht letztendlich ja auch dem bremer Innensenat Recht gegeben, dass sie Kosten in Rechnung stellen können.
Die Bewertung welche Einsätze wie in Rechnung gestellt werden können, darf natürlich nicht bei der Gewerkschaft liegen, auch das ist klar geregelt, wer da was in Rechnung stellen kann.