Alles anzeigenAber dann kommen wir wieder zum Ausgangsproblem: Welche Beschränkung schreibt man da rein und wenn das dann trotzdem praktikabel sein soll, müsste die schon ziemlich hoch sein. Eben damit Junior eben auch den Familien-SUV fahren kann, der dann aber direkt wieder 200 PS hat (keine Seltenheit, gerade wenn es ein E-Auto ist) und mit 200 PS kriege ich auch schon nen waschechten Sportwagen.
Meine persönliche Meinung sind irgendwas um 130-150PS für Fahranfänger in der Probezeit als Grenze. Damit sind sie kein Verkehrshindernis.
Ja, sehe ich grundsätzlich auch so. Klar, "reicht" das. Aber damit löst du das Problem nicht, dass diese dann den Familienwagen im Zweifelsfall nicht fahren dürfen. Kein Geld für ein eigenes Auto -> weniger Fahrpraxis -> höheres Risiko.
Interessant wäre halt, wie viele der (tödlichen) Unfälle von Fahranfängern wirklich auf Übermotorisierung zurückzuführen sind.
Mit dem Familienwagen -> siehe mein Nachtrag durch Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit als Alternative/Ergänzung
Das mit der fehlenden Fahrpraxis ist auch der Quark beim Zweirad. Denn da läuft auch einfach nur die Zeit ab, egal ob du fährst und dann darfst du 250PS auf 150kg Moped über die Landstraße jagen.