Bin etwas verwundert, dass dieses Thema noch nicht diskutiert wird.
Heinz Müller, ehemaliger Torwart vom FSV Mainz 05 ist vor das Arbeitsgericht gezogen, weil sein Vertrag über die in Deutschland gesetzlich geregelten Fristen für befristete Verträge ging. Und er bekam in erster Instanz recht. Befristete Verträge dürfen maximal 2 Jahre gelten oder müssen einen Sachgrund für die Befristung haben. Müller war über 3 Jahre bei Mainz und das Gericht sah keinen Sachgrund für eine Befristung.
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Wenn das Urteil in den nächsten Instanzen bestätigt wird, dann war es das mit befristeten Verträgen im dt. Profifussball. Dann hätten Profifussballer einen Vertrag wie jeder andere Arbeitnehmer und könnten auch auf gesetzliche Kündigungsfristen pochen und jederzeit einen Verein verlassen. Damit wären dann auch Ablösesummen nicht mehr wirklich ein Thema, wenn der Spieler einfach zum Transferzeitraum kündigt und danach bei einem anderen Verein unterschreibt