Sportgericht: Ein Spiel ohne Zuschauer für St. Pauli (dfb.de)
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten dazu verurteilt, das auf die Rechtskraft des Urteils folgende Bundesliga-Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.
Dazu sagt der Sportgerichtsvorsitzender Hans E. Lorenz: „Die Verursachung eines Spielabbruchs stellt einen schweren Eingriff in das Spielgeschehen und den Wettbewerb dar und kann nur mit einer konsequenten Sanktion geahndet werden. Die Sanktion ist auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten erforderlich und soll künftigen Rechtsverletzungen vorbeugen. Dabei geht es um den Schutz individueller Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit von Spielern, Schiedsrichtern, Offiziellen und Zuschauern sowie die Aufrechterhaltung eines geordneten Spielbetriebs und Wettbewerbs.“
Darüber hinaus fügt Lorenz an: „Dem Sportgericht sind die Initiativen des FC St. Pauli bei der Förderung einer besonderen Fankultur bekannt. Diese werden durch das Urteil nicht infrage gestellt.“
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann der FC St. Pauli bis nächsten Montag eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. Andernfalls wird das Urteil am Montag rechtskräftig.