Puh, das ist schon ein hartes Urteil. Gefährliche Körperverletzung ist natürlich ein Delikt was als Mindestmaß eine Freiheitsstrafe vorsieht - die natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Das noch mehr hätte passieren können, kann durchaus bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden. Interessant wäre zu wissen, welche Alternative der gefährlichen Körperverletzungen verwirklicht worden sein soll - Beibringung gefährlicher Mittel (Rauch?) und/oder mittels eines gefährtlichen Werkzeugs (Pyro?) und/oder mit anderen gemeinschaftlich? Die anderen Alternative passen für mich nicht.
Jedenfalls find ich das Urteil für nicht vorbestrafte zu hart und hier sollte wohl tatsächlich ein Exempel statuiert werden. Hoffe das LG oder OLG sieht es anders.