Karlsruher Fanszene

  • Puh, das ist schon ein hartes Urteil. Gefährliche Körperverletzung ist natürlich ein Delikt was als Mindestmaß eine Freiheitsstrafe vorsieht - die natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden kann.


    Das noch mehr hätte passieren können, kann durchaus bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden. Interessant wäre zu wissen, welche Alternative der gefährlichen Körperverletzungen verwirklicht worden sein soll - Beibringung gefährlicher Mittel (Rauch?) und/oder mittels eines gefährtlichen Werkzeugs (Pyro?) und/oder mit anderen gemeinschaftlich? Die anderen Alternative passen für mich nicht.


    Jedenfalls find ich das Urteil für nicht vorbestrafte zu hart und hier sollte wohl tatsächlich ein Exempel statuiert werden. Hoffe das LG oder OLG sieht es anders.

  • Der KSC ist diese Saison 7. in der Dauerkartentabelle. Stand heute sind 17500 Dauerkarten verkauft worden. 2000 mehr als letzte Saison.

    "Fakt ist Fakt, da spielt die Quelle keine Rolle." - Quelle: Spielt keine Rolle.

    "[...]da ich durchaus Wert auf Seriösität lege was Quellen anbelangt." - Quelle: Siehe oben.

  • Ein Anfang, wenigstens vor Gericht, mit salomonischem Urteil. Gratulation zum womöglich weitreichenden Erfolg. :nuke:

    Drei Buchstaben, zwei Farben, eine Gemeinschaft

    Pivotechnik ist kein Verbrechen
    :drink:


    Lerne Schweigen ohne zu Platzen

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