Die Entscheidung ist auf Freitag vertagt.
Aber die vorläufige Rechtsauffassung des Gerichts ist interessant:
Das Gericht stellte fest: Im Sinne einer vertraglich vereinbarten, gemeinschaftlichen Zusammenarbeit zum Stadionprojekt sei die bisherige Einbindung des KSC bei weitem nicht ausreichend genug. Der Verein werde nicht ausreichend mit relevanten Informationen versorgt, zudem seien dem KSC wichtige Unterlagen zu relevanten Entscheidungszeitpunkten vorenthalten worden.